
Ex ante (lat. aus vorher) ist ein Begriff der juristischen Fachsprache und bezeichnet eine Beurteilung aus früherer Sicht. Bei ihr entfallen später ablaufende Vorgänge, die zu einem früheren Zeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten. Der Betrachtung ex ante steht die Betrachtung ex post gegenüber. Bei Evaluationen und Befragungen definieren E...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ex_ante

(lat.) eine Angelegenheit im Vorfeld zu betrachten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

ex ạnte , Wirtschaft: im Voraus; Gegensatz ex post.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit ex ante wird der vorhergehende Zeitpunkt mit ex post ein nachfolgender Zeitpunkt in Bezug auf ein zu beurteilendes Handeln bezeichnet. Bei einer ex ante Betrachtung wird zur Beurteilung auf das abgestellt, was vor dem Handeln erkennbar war, bei der ex post Betrachtung werden auch erst nachträglich erkennbar gewordene Fakten mit berücksichtigt...
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https://www.lexexakt.de/glossar/exante.php

im Voraus oder aus früherer Sicht; Gegensatz: ex post (im Nachhinein, vom Ergebnis ausgehend).
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https://www.wissen.de//lexikon/ex-ante
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